Das Wichtigste in Kürze
Ein eigenes Förderprogramm nur für Sonnenschutz haben Wien (50 %, max. 1.500 € je Wohnung) und Tirol (25 %, elektrisch, Ost-, Süd- und Westfenster). In den meisten anderen Ländern zählt Sonnenschutz nur zusammen mit neuen Fenstern oder einer größeren Sanierung, Salzburg fördert 2026 gar keine energetischen Maßnahmen. Der Bund zahlt ab 4. Jänner 2027 einen Bonus von 1.000 €, wenn außenliegende Verschattung im Zuge eines Fenstertauschs kommt. Terrassenmarkisen und Innenjalousien fallen fast überall heraus. Stand: Oktober 2026.
Sonnenschutz-Förderung in allen neun Bundesländern
Die Programme unterscheiden sich in fast allem: Zuschuss oder Kredit, eigenes Programm oder Zusatz zur Sanierung, Antrag vor oder nach der Montage. Gemeinsam ist ihnen nur der Grundgedanke, dass der Schatten außen vor dem Glas liegen muss. Warum das so viel mehr bringt als eine Innenjalousie, erklärt der Ratgeber zum sommerlichen Hitzeschutz.
| Land | Was gefördert wird | Höhe | Bedingung, an der es oft scheitert |
|---|---|---|---|
| Wien | Rollläden, Raffstores und Jalousien außen, Fassadenmarkisen, Fensterläden | 50 %, max. 1.500 € je Wohnung | Nur Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau, kein Einfamilienhaus |
| Tirol | Elektrische Raffstores, Außenjalousien, Rollläden, Senkrechtmarkisen | 25 % Zuschuss, Kosten bis 750 € je Element | Nur Ost-, Süd- und Westfenster sowie Dachfenster, nichts Handbetriebenes |
| Niederösterreich | Sonnenschutz beim Fenstertausch oder als Ergänzung einer Gesamtsanierung | 4 % Annuitätenzuschuss über 10 Jahre | Kein eigenes Programm für Sonnenschutz allein |
| Steiermark | Rollläden und Raffstores im Zuge eines Fenstertauschs | 10 % bei einer Maßnahme | Mindestens 75 % der Fenster neu, Fensterkosten ab 5.000 € |
| Kärnten | Verschattung als Teil einer Sanierung | 1 € je m² und kWh eingespartem Heizwärmebedarf | Mindestens 10 kWh/m²a Einsparung, belegt mit zwei Energieausweisen |
| Oberösterreich | Sonnenschutz zusammen mit neuen Fenstern in einer Wohnung | 15 %, max. 1.000 € je Wohnung | Gilt für Häuser mit mehr als drei Wohnungen |
| Salzburg | 2026 keine energetischen Sanierungsmaßnahmen | - | Programm 2026 ausgesetzt |
| Vorarlberg | Fenster- und Rollläden mit Fenster- oder Fassadensanierung | Kredit mit 40 € je m² beschatteter Fensterfläche | Einkommensgrenzen, kein Zuschuss |
| Burgenland | Außen liegende, bewegliche Sonnenschutzeinrichtungen | Darlehen zu 0,9 % fix über 30 Jahre | Einkommensgrenzen und Heizungsvorgaben |
Wer nur Sonnenschutz nachrüsten will, ohne Fenster zu tauschen, hat derzeit also in Wien und Tirol echte Chancen, mit Abstrichen noch im Burgenland. Überall sonst lohnt es sich, den Sonnenschutz mit einem ohnehin geplanten Fenstertausch zu verbinden.
Wien: Sonnenschutzförderung für Wohnungen
Die Stadt Wien übernimmt laut ihrer Seite zur Sonnenschutzförderung 50 % der Kosten, höchstens 1.500 € je Wohneinheit. Gefördert werden außenliegende Rollläden, Lamellenbehänge und Jalousien, also auch Raffstores, dazu vertikale Fassadenmarkisen und Fensterläden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte einer Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau, die dort ihren Hauptwohnsitz haben. Ein Einfamilienhaus am Stadtrand fällt damit heraus.
Ein Mindestalter des Hauses gibt es seit der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 nicht mehr. Wer in Etappen nachrüstet, kann ein zweites Mal einreichen, bis die 1.500 € ausgeschöpft sind. Die Nachfrage ist hoch: 2025 genehmigte die Stadt 4.515 Anträge mit zusammen 5,45 Millionen Euro, seit 2020 waren es über 22.000 Förderungen.
- Montage durch eine Firma: reine Materialrechnungen mit Eigenleistung zählen nicht
- Mietwohnung: schriftliche Zustimmung der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers
- Fassadenmarkise: Datenblatt des Herstellers als Qualitätsnachweis
- Schutzzone: Bewilligung über MA 19 und Baupolizei (MA 37) vor der Montage
- Rechnung bei Antragstellung höchstens 6 Monate alt
Rechenbeispiel: Drei elektrische Rollläden für eine Wohnung um zusammen 2.400 € bringen 1.200 € zurück. Erst ab Kosten von 3.000 € greift die Obergrenze.
Tirol: 25 Prozent für elektrischen Sonnenschutz
Tirol fördert Sonnenschutz im Rahmen der Wohnhaussanierung und unabhängig vom Gebäudealter. Laut Land Tirol gibt es einen Einmalzuschuss von 25 % der förderbaren Kosten oder alternativ einen Annuitätenzuschuss von 35 % der Anfangsbelastung eines Bankkredits. Je Element werden höchstens 750 € an Kosten anerkannt. Größere Elemente zählen pro angefangene 3 m² als eigenes Element, ein Raffstore mit 9,5 m² also vierfach.
Die Bedingungen sind enger als in Wien. Der Sonnenschutz muss außen liegen, beweglich und elektrisch betrieben sein, ein Solar-Rollladen zählt laut den FAQ des Landes ebenfalls. Gefördert werden nur Fenster an Ost-, Süd- und Westfassaden sowie Dachfenster. Ausgeschlossen sind Terrassenmarkisen, handbetriebene Systeme, Innenjalousien und die Wiedermontage alter Elemente. Mitgefördert werden dagegen Abbruch und Entsorgung des alten Sonnenschutzes, Steuerung und der Elektroanschluss in Fensternähe.
Der Antrag kommt nach der Montage, spätestens 18 Monate nach dem Rechnungsdatum, und lässt sich mit ID Austria online stellen. Auf der Rechnung müssen Anzahl, Abmessung, Typ und Antrieb stehen, bei textilen Senkrechtmarkisen auch der Abminderungsfaktor.
Niederösterreich: Sonnenschutz als Zusatz zur Eigenheimsanierung
Ein eigenes Sonnenschutzprogramm hat Niederösterreich nicht. Die NÖ Eigenheimsanierung kennt aber zwei Wege. Ohne Energieausweis ist der Fenstertausch mit oder ohne Sonnenschutz eine förderbare Einzelmaßnahme. Bei einer Gesamtsanierung mit Energieausweis bringt ein passiver Sonnenschutz 5 Zusatzpunkte, wenn alle Ost-, Süd- und Westfenster der Aufenthaltsräume einen außenliegenden, automatisch gesteuerten Sonnenschutz bekommen.
Gefördert wird in beiden Fällen mit einem Annuitätenzuschuss: Das Land zahlt zehn Jahre lang jährlich 4 % der förderbaren Sanierungskosten zu einem Bankkredit. Was ein Punkt wert ist, hängt von den anerkannten Kosten ab, die bei 600 € je m² Wohnnutzfläche und 130 m² gedeckelt sind.
Rollläden und Raffstores ohne Lochung erfüllen den geforderten gtot-Wert von höchstens 0,15 laut Land ohne eigenen Nachweis. Die Automatik lässt sich über Zeitschaltuhr oder Sonnensensor lösen. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Baubeginn eingereicht sein.
Steiermark und Kärnten: nur im Sanierungspaket
Steiermark
Die steirische Förderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ läuft seit 1. Juni 2026 und ist vorerst bis 31. Dezember 2026 befristet. Laut Richtlinie sind außenliegende Verschattungssysteme wie Rollläden und Raffstores förderbar, aber nur im Zuge eines Fenstertausches. Dafür müssen mindestens 75 % der Fenster getauscht werden, mit einem Uw-Wert von höchstens 1,10 W/m²K und Mindestkosten von 5.000 €. Markisen und Innenjalousien sind ausdrücklich nicht förderbar.
Bei einer einzelnen Maßnahme beträgt der Zuschuss 10 % der förderfähigen Kosten, bei vier gleichzeitigen Maßnahmen bis 30 %. Das Haus muss älter als 15 Jahre sein, und die Registrierung muss vor Baubeginn erfolgen.
Kärnten
Kärnten hat seine Sanierungsförderung für 2026 bis 2028 auf den „Sanierungs-Euro“ umgestellt: Gefördert wird pro eingesparter Kilowattstunde Heizwärmebedarf, mit 1 € je m² Bezugsfläche (höchstens 120 m²) und kWh/m²a. Außenliegende Verschattung nennt die Richtlinie 6 zwar unter den förderbaren Maßnahmen. Weil aber mindestens 10 kWh/m²a eingespart werden müssen und ein Sonnenschutz den Heizwärmebedarf kaum senkt, bringt er nur im Paket mit Dämmung oder neuen Fenstern Geld. Der Antrag kommt nach Abschluss der Arbeiten, das Haus muss seit mindestens 20 Jahren bewilligt sein.
Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg
In Oberösterreich nennt die Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020 den Sonnenschutz ausdrücklich: Der Einbau von Fenstern samt gleichzeitig eingebautem außenliegendem Sonnenschutz wird in Wohnungen von Häusern mit mehr als drei Wohnungen mit 15 % gefördert, höchstens 1.000 € je Wohnung. Für Häuser mit bis zu drei Wohnungen nennt die Verordnung I keinen Sonnenschutz. Ob er beim Fenstertausch mitgerechnet wird, beantwortet die Abteilung Wohnbauförderung.
Salzburg schreibt auf seiner Seite zur Sanierungsförderung: Im Jahr 2026 ist weiterhin keine Förderung für energetische Maßnahmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz möglich. Gefördert werden derzeit nur alten- und behindertengerechte Umbauten und Lifte.
Vorarlberg fördert laut Wohnhaussanierungsrichtlinie Juli 2025/2026 Fenster- und Rollläden nur zusammen mit einer Fenster- oder Fassadensanierung. Angesetzt werden 40 € je m² beschatteter Fensterfläche, allerdings als Förderungskredit mit 1 % Zinsen in den ersten fünf Jahren, nicht als Zuschuss. Das Haus muss seit 20 Jahren bewilligt sein, das Haushaltseinkommen darf bei einer Person 4.000 €, bei zwei Personen 7.000 € netto im Monat nicht übersteigen. Die Richtlinie gilt für Anträge bis 31. Dezember 2026.
Burgenland: Darlehen statt Zuschuss
Das Burgenland zählt passive Maßnahmen gegen sommerliche Überwärmung, also außen liegende, bewegliche Sonnenschutzeinrichtungen, ausdrücklich zu den förderbaren Sanierungsmaßnahmen. Gefördert wird mit einem Landesdarlehen über 30 Jahre zu 0,9 % fix, bei einer Einzelbauteilsanierung im Ausmaß von 30 % der anerkannten Kosten. Die Hürden sind hoch: Einkommensgrenzen (48.400 € Jahresnetto für eine Person, 82.500 € für zwei), ein mindestens 20 Jahre altes Haus, Hauptwohnsitz, 10 % Eigenmittel, ein hocheffizientes alternatives Heizsystem und die Eintragung des Darlehens im Grundbuch. Für einen Sonnenschutz allein lohnt sich dieser Aufwand selten.
Bund: 1.000 Euro Bonus ab Jänner 2027
Der Sanierungsbonus 2026 des Bundes ist beendet, die Mittel waren am 10. Juli 2026 ausgeschöpft. Die Sanierungsoffensive geht 2027 weiter, Anträge sind laut sanierungsoffensive.gv.at ab 4. Jänner 2027 möglich. Das Informationsblatt für Ein- und Zweifamilienhäuser sieht einen Bonus Außenverschattungssystem von 1.000 € vor, zusätzlich zu maximal 4.000 € für den Fenstertausch. Für eine Einzelwohnung im Mehrparteienhaus beträgt der Bonus 500 €.
Der Haken steckt im Wort „gleichzeitig“: Den Bonus gibt es nur, wenn der Sonnenschutz im Zuge des Fenstertauschs eingebaut wird. Getauscht werden müssen mindestens 75 % der Fenster, mit einem Uw-Wert von höchstens 1,1 W/m²K, das Haus muss älter als 15 Jahre sein, und ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes gehört zum Antrag. Die Förderhöhen sind laut Förderstelle fixiert, einzelne Bedingungen können sich bis zum Start noch ändern. Einen Überblick über das gesamte Paket gibt https://www.hausbaumagazin.at/sanierungsoffensive-2027-500-millionen-kesseltausch-ab-2-november/.
Vor oder nach der Montage beantragen?
An der Reihenfolge scheitern mehr Anträge als an den technischen Werten. Beim Bund und in der Steiermark ist ein Auftrag vor dem Antrag das Aus, in Wien und Tirol wird dagegen erst mit der fertigen Rechnung eingereicht. Wer Bund und Land kombinieren will, richtet sich nach der strengeren Regel und reicht zuerst beim Bund ein.
| Förderstelle | Antrag | Frist |
|---|---|---|
| Bund (Sanierungsbonus 2027) | vor Auftrag und Lieferung | Anträge ab 04.01.2027, längstens bis 31.12.2027 |
| Steiermark | Registrierung vor Baubeginn | Programm vorerst bis 31.12.2026 |
| Wien | nach der Montage | Rechnung höchstens 6 Monate alt |
| Tirol | nach der Montage | spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum |
| Kärnten | nach Abschluss der Maßnahme | Anträge bis 31.12.2028, Beginn nach dem 31.12.2025 |
| Niederösterreich | mit Kostenschätzung | spätestens 1 Jahr nach Baubeginn |
| Oberösterreich (Wohnung) | mit den Rechnungen | Rechnungen höchstens 2 Jahre alt, Haus seit 20 Jahren bewilligt |
Unabhängig vom Programm hilft es, im Angebot jedes Element einzeln mit Größe, Typ und Antrieb ausweisen zu lassen. Tirol verlangt diese Angaben auf der Rechnung, und auch anderswo erleichtert es die Prüfung, ob ein Fenster an einer förderbaren Fassade sitzt. Was Rollläden und Raffstores vor der Förderung kosten, zeigen die Kostenübersichten.
Häufige Fragen zur Sonnenschutz-Förderung
Wird eine Markise für die Terrasse gefördert?
In der Regel nicht. Tirol schließt Terrassenmarkisen ausdrücklich aus, die Steiermark nennt Markisen als nicht förderbar, und Wien fördert nur vertikale Fassadenmarkisen. Die Programme zielen auf Beschattung direkt vor dem Fenster, weil dort die Wärme ins Haus kommt. Eine senkrechte Markise vor dem Fenster ist dagegen in Wien, Tirol und Niederösterreich grundsätzlich förderfähig.
Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?
Grundsätzlich ja. Das Informationsblatt zum Sanierungsbonus 2027 erlaubt die Kombination mit Landesförderungen, alle Förderungen zusammen dürfen aber die Kosten nicht übersteigen. Die Steiermark begrenzt Bund und Land gemeinsam auf 30 % der förderfähigen Kosten und verlangt, dass eine verfügbare Bundesförderung auch beantragt wird. Tirol rechnet Förderungen anderer Stellen von den förderbaren Kosten ab, sofern sie nicht ausdrücklich als Zusatz gewährt werden.
Bekomme ich als Mieter eine Förderung für Rollläden?
In Wien ja: Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in der Wohnung sind antragsberechtigt, brauchen aber die schriftliche Zustimmung der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers. Auch beim Sanierungsbonus des Bundes 2027 zählen Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses zu den Antragsberechtigten. In den Landesprogrammen sind meist Eigentümer gemeint, Mieter kommen dort nur bei Maßnahmen innerhalb ihrer Wohnung zum Zug.
Reicht ein Rollladen mit Gurt für die Förderung?
Das hängt vom Land ab. Tirol fördert nur elektrisch betriebene Sonnenschutzeinrichtungen, ein Solarantrieb zählt dabei als elektrisch. Niederösterreich verlangt für die Zusatzpunkte einen automatisch gesteuerten Sonnenschutz. Wien nennt keine Vorgabe zum Antrieb, dort zählt die Montage durch eine Firma.
Was bedeutet der gtot-Wert in den Förderbedingungen?
Der gtot-Wert gibt an, welcher Anteil der Sonnenenergie durch Glas und Sonnenschutz zusammen in den Raum gelangt. Tirol verlangt höchstens 0,14, Niederösterreich höchstens 0,15. Laut Land Niederösterreich unterschreiten Rollläden und Raffstores ohne Lochung diese Grenze ohne eigenen Nachweis; bei Fassadenmarkisen und gelochten Behängen braucht es das Datenblatt des Herstellers.